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Erwachsene Hand hält die Hand eines Kindes
Zertifikatskurs · Live-Online

Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutzfachkraft) werden

Die insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII berät das Team bei der Frage, ob ein Kind gefährdet ist. Genau darauf bereitet Sie dieser Zertifikatskurs vor: Anhaltspunkte sicher einordnen, die Gefährdungseinschätzung strukturiert führen und Kolleginnen und Kollegen fundiert beraten. 60 Unterrichtseinheiten, 100 % live online, mit erfahrenen Dozierenden.

100 % onlineLive mit erfahrenen DozierendenFragen jederzeit möglichBundesweit teilnehmbarZertifikat über 60 UE

Was diese Qualifikation ist

Insoweit erfahrene Fachkraft, kurz IseF oder InsoFa, heißt die Person, die Kolleginnen und Kollegen berät, wenn der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung im Raum steht. Das Gesetz verlangt diese Beratung in § 8a Abs. 4 und § 8b Abs. 1 SGB VIII, für Lehrkräfte, Ärztinnen und weitere Berufsgeheimnisträger zusätzlich in § 4 Abs. 2 KKG. Das ist Bundesrecht, die Rolle gibt es deshalb in allen Bundesländern. Jede Kita, Schule und Jugendhilfeeinrichtung muss Zugang zu dieser Beratung haben. Viele Träger halten die Rolle lieber selbst vor und achten dabei darauf, dass die beratende Fachkraft nicht in den Fall eingebunden und nicht die Leitung der ratsuchenden Fachkraft ist, damit der Blick von außen erhalten bleibt.

Unser Zertifikatskurs bereitet erfahrene Fachkräfte aus Kita, Schule, Jugendhilfe und Familienzentren auf genau diese Aufgabe vor. Er ist eine eigene Fortbildung und kein Aufbaukurs der 160-Stunden-Qualifizierung. Der Kurs umfasst 60 Unterrichtseinheiten, davon 40 UE live. Sie lernen 100 % online, live mit erfahrenen Dozierenden, und können jederzeit Fragen stellen.

Manche Träger nennen diese Weiterbildung Kinderschutzfachkraft, andere sagen InsoFa oder IseF Ausbildung. Gemeint ist immer dieselbe Rolle nach § 8a SGB VIII, und genau darauf bereitet dieser Kurs vor.

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Sehr praxisnah. Die Fallbeispiele kamen direkt aus dem Alltag und nicht aus dem Lehrbuch. Ich berate meine Kolleginnen heute mit einer ganz anderen Sicherheit, und die Selbstlernwoche war neben dem Job gut zu schaffen.
Andreas M.
Andreas M.★★★★★
Zertifikatskurs Insoweit erfahrene Fachkraft
Alle Erfahrungen ansehen

Der Kurs auf einen Blick

Rechtsgrundlage
§ 8a Abs. 4 und § 8b Abs. 1 SGB VIII, § 4 Abs. 2 KKG
Format
Live-Online · 5 Seminartage + Selbstlernwoche
Umfang
60 Unterrichtseinheiten, davon 40 UE live + Selbstlernphase
Uhrzeit
Live-Woche: Mo bis Fr, 9:00–15:30 UhrODERAbendkurs: Donnerstags, 18:00–21:00 Uhr (rollierend)
Abschluss
Online-Test, 28 Fragen (Multiple Choice), 60 Minuten
Zielgruppe
Pädagogische und soziale Fachkräfte – z. B. Erzieher/innen, Sozialarbeiter/innen, Heilerziehungspfleger/innen, Lehrkräfte, Leitungen und Fachberatungen – sowie alle Interessierten
Einsatzmöglichkeit
In allen Bereichen, in denen Kinderschutz wichtig ist – z. B. Kitas, Jugendhilfe, Schulen und Beratungsstellen
Abschluss
Zertifikat und Teilnahmebescheinigung
Preis
899 Euroinklusive Live-Woche, Tagesskripte, Online-Test und Zertifikat. Bildungsscheck NRW mit bis zu 500 Euro Zuschuss möglich, mehr unter Förderung und Finanzierung.
Nächste Starttermine
Alle Termine im Detail ↓
Mo 09. bis Fr 13. November 20269:00–15:30 Uhr · Online-Test Do 19.11.2026AusgebuchtAuf die Warteliste
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Sehr praxisnah. Die Fallbeispiele kamen direkt aus dem Alltag und nicht aus dem Lehrbuch. Ich berate meine Kolleginnen heute mit einer ganz anderen Sicherheit, und die Selbstlernwoche war neben dem Job gut zu schaffen.
Andreas M.
Andreas M.★★★★★
Zertifikatskurs Insoweit erfahrene Fachkraft
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Die Rolle

Was eine insoweit erfahrene Fachkraft tut, und was nicht

Das Wichtigste an dieser Rolle ist die Grenze. Sie beraten die Fachkraft, die das Kind kennt, und helfen ihr, Beobachtungen zu sortieren und die nächsten Schritte zu planen. Die Entscheidung und der Kontakt zur Familie bleiben bei ihr und bei der Leitung. Sie beraten nur Fälle, in die Sie selbst nicht eingebunden sind. Wer diese Grenze im Kurs einmal sauber verstanden hat, berät später gelassener.

Anhaltspunkte einordnen

Sie hören zu, sortieren Beobachtungen und helfen dem Team, gewichtige Anhaltspunkte von diffusen Sorgen zu unterscheiden.

Das Verfahren strukturieren

Sie führen durch die Schritte der Gefährdungseinschätzung, klären Zuständigkeiten und sorgen dafür, dass nichts übersprungen wird.

Beraten statt entscheiden

Die Verantwortung für Fall und Entscheidung bleibt bei der zuständigen Fachkraft und der Leitung. Sie beraten, ohne Kontakt zur Familie aufzunehmen. Und Sie beraten nur Fälle, in die Sie selbst nicht eingebunden sind.

Sicher dokumentieren

Sie kennen die Anforderungen an Dokumentation, Datenschutz und Meldewege und wissen, wann das Jugendamt einzubeziehen ist.

Lernziele

Das können Sie nach dem Zertifikatskurs

Konkrete Fähigkeiten für die Beratung im Kinderschutz.

Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung strukturiert einschätzen.

Kolleginnen und Kollegen im Verfahren nach § 8a SGB VIII beratend begleiten, ohne die Fallverantwortung zu übernehmen.

Gefährdungseinschätzung und Schutzüberlegungen nachvollziehbar dokumentieren.

Fallführende Kolleginnen und Kollegen methodisch auf schwierige Elterngespräche und die Beteiligung von Kindern vorbereiten und die Beratung auch unter Druck ruhig führen.

Die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und weiteren Stellen koordinieren.

Inhalte des Zertifikatskurses

Der Kurs hat 60 Unterrichtseinheiten, davon 40 UE live. Fünf Tage arbeiten wir live zusammen, in der zweiten Woche vertiefen Sie den Stoff mit den Tagesskripten, danach machen Sie den Online-Test. An jedem Tag stehen Fälle im Mittelpunkt, die so unfertig sind wie im echten Dienst.

Tag 1

Rechtliche Grundlagen und Schutzauftrag

Kinderschutz als Auftrag mit Kindeswohl und gewichtigen Anhaltspunkten, der Schutzauftrag nach §§ 8a und 8b SGB VIII und § 4 Abs. 2 KKG, verfassungs-, zivil- und verfahrensrechtliche Grundlagen sowie Haftung, Garantenstellung und Datenschutz.

Tag 2

Gefährdungsformen und Entwicklungspsychologie

Vernachlässigung, körperliche, seelische und sexualisierte Gewalt und das Miterleben von Partnerschaftsgewalt, dazu kindliche Grundbedürfnisse, Bindung und Trauma sowie Risiko- und Schutzfaktoren in belasteten Familiensystemen.

Tag 3

Gefährdungseinschätzung und Instrumente

Gewichtige Anhaltspunkte bewerten, strukturierte Einschätzung mit dem Orientierungskatalog, inklusiver Kinderschutz bei Kindern mit Behinderungen sowie Dokumentation, Schutzplan und die Beteiligung von Eltern und Kind.

Tag 4

Rolle und Beratungskompetenz der insoweit erfahrenen Fachkraft (IseF)

Prozessverantwortung ohne Fallverantwortung und klare Rollengrenzen, der Beratungsprozess von der Auftragsklärung bis zur Vereinbarung und Gesprächsführung mit fallführenden Fachkräften und in konflikthaften Elterngesprächen.

Tag 5

Kooperation, Verfahrenswege und Fallwerkstatt

Zusammenarbeit mit Jugendamt und Familiengericht, Kooperation mit Gesundheitswesen, Schule und den Netzwerken Frühe Hilfen sowie eine Fallwerkstatt mit der Simulation einer vollständigen Beratung nach § 8a SGB VIII.

Woche 2

Selbstlernwoche und Online-Test

In der zweiten Woche vertiefen Sie den Stoff eigenständig mit den fünf Tagesskripten im Umfang von 20 UE. Den Abschluss bildet ein 60-minütiger Online-Test mit 28 Multiple-Choice-Fragen. Er ist transparent und gut vorbereitbar, der Test prüft die Inhalte der fünf Seminartage und die Skripte sind Ihre Vorbereitung. Nach erfolgreichem Abschluss erstellen wir Ihr Zertifikat über 60 Unterrichtseinheiten und senden es Ihnen als PDF per E-Mail.

Warum dieser Kurs

Fünf Live-Online-Tage mit 40 Unterrichtseinheiten, erfahrene Dozierende statt Videokonserve. Ihre Fragen beantworten wir direkt im Seminar.

Fallarbeit und Reflexion an jedem Tag, am fünften Tag eine Fallwerkstatt mit Fällen aus Kita, Schule und Jugendhilfe.

Inhaltlich eng an den offiziellen Empfehlungen der Landesjugendämter LWL und LVR ausgerichtet.

Kursende um 15:30 Uhr, das passt zum Dienstplan einer Kita.

Ein Preis für alles, Live-Woche, Tagesskripte, Online-Test und Zertifikat sind enthalten. Träger sparen ab zwei Personen 10 Prozent.

Für wen der Kurs gedacht ist

Dieser Kurs steht allen offen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Für die Teilnahme brauchen Sie keine besonderen Voraussetzungen. Kinderschutz ist überall dort wichtig, wo Kinder begleitet werden: in Kita und Kindertagespflege, in Grundschule und Schule, in der Schulsozialarbeit, in der Kinder- und Jugendhilfe und in Familienzentren, ebenso für Lehrkräfte sowie therapeutische und medizinische Fachkräfte.

Sie lernen, Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung sicher einzuordnen und im Verfahren nach § 8a SGB VIII souverän zu handeln. Diese Handlungssicherheit zahlt sich in jeder pädagogischen Rolle aus, unabhängig davon, ob Sie später beratend tätig werden.

Wenn Sie gezielt in der Beratung arbeiten möchten

Wer die beratende Rolle als insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a Abs. 4 SGB VIII übernehmen möchte, etwa in einer Beratungsstelle oder trägerintern, bringt dafür in der Regel zusätzlich mit:

Abgeschlossene sozialpädagogische, pädagogische oder psychologische Ausbildung, in der Regel ein Hochschulabschluss wie Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik, Erziehungswissenschaft oder Psychologie. Erzieherinnen, Erzieher und Heilerziehungspflegerinnen mit Fachschulabschluss kommen infrage, wenn sie zusätzlich eine passende Zusatzqualifikation oder Berufserfahrung in Leitung oder Fachberatung nachweisen.
Praxiserfahrung mit Gefährdungseinschätzungen und in der Beratung von Kolleginnen und Kollegen. Fehlt sie noch, lässt sie sich über Hospitationen oder die Arbeit im Tandem mit einer erfahrenen Fachkraft aufbauen.
Persönliche Eignung, also Urteilsfähigkeit, Belastbarkeit und professionelle Distanz, sowie ein regelmäßig vorgelegtes erweitertes Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII.
Computer mit Kamera und Mikrofon und eine stabile Internetverbindung.

Eine bundesweit einheitliche Regelung zur Qualifizierung als insoweit erfahrene Fachkraft besteht nicht. Die Anforderungen legen die Jugendämter und Träger vor Ort fest, maßgeblich sind in der Regel Berufserfahrung und absolvierte Fortbildungen. Welche Voraussetzungen konkret gelten, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt. Unsere Fortbildung können Sie unabhängig davon bundesweit von jedem Wohnort aus besuchen.

Noch unsicher, welcher Kurs passt?

Alle Teilnehmenden erhalten dasselbe Zertifikat, unabhängig vom Beruf. Sie wollen erst einmal Handlungssicherheit im Alltag, ohne die beratende Rolle? Dann passt unser Tagesseminar Kinderschutz im Kita-Alltag. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie uns vor der Anmeldung, wir sagen Ihnen offen, welcher Kurs besser passt.

Für Träger und Leitungen

Wenn Sie die Beratung nach § 8a Abs. 4 SGB VIII trägerintern vorhalten wollen, qualifizieren wir mehrere Fachkräfte gemeinsam. Die Landesjugendämter empfehlen, dass die insoweit erfahrene Fachkraft nicht die Einrichtung berät, in der sie selbst arbeitet, und nicht die unmittelbare Vorgesetzte der Ratsuchenden ist. So bleiben Neutralität und Anonymität gewahrt, und Ihre Einrichtungen sprechen trotzdem eine gemeinsame fachliche Sprache. Auf Wunsch führen wir den Kurs als eigenen Durchlauf für Ihren Träger durch. Ab zwei Personen in einer Anmeldung erhalten Sie 10 Prozent Rabatt. Melden Sie im selben Kalenderjahr weitere Personen nach, schreiben Sie uns kurz vor der Anmeldung, dann hinterlegen wir den Rabatt für Sie.

Trägeranfrage stellen

Rechtsgrundlage: § 8a Abs. 4 SGB VIII, § 8b Abs. 1 SGB VIII, § 4 Abs. 2 KKG. Eine bundesweite Ausbildungsordnung für die insoweit erfahrene Fachkraft gibt es nicht. In Nordrhein-Westfalen orientieren sich Jugendämter und Träger an der gemeinsamen Empfehlung der Landesjugendämter LWL und LVR (PDF).

Dozierende

Wer unterrichtet

Der Kurs wird live online von Fachkräften mit eigener Beratungserfahrung im Kinderschutz geleitet.

Ina Trepka
Ina Trepka
Dozentin
  • Kinderschutzfachkraft gemäß SGB VIII (insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a)
  • Heimerzieherin mit heilpädagogischem Schwerpunkt
  • Fachkraft für Kinder mit Förderbedarf
Alle Termine im Detail

Termine und Ablauf je Starttermin

Klappen Sie einen Starttermin auf, um Zeitraum, Uhrzeiten und den Termin für den Online-Test zu sehen. Die genauen Termine erhalten Sie nach der Anmeldung, Änderungen sind möglich.

Donnerstagabend · Einstieg ab Do 21. Januar 2027Rollierend
Einstieg wöchentlich möglich
Mo 09. bis Fr 13. November 2026
Mo 30. November bis Fr 04. Dezember 2026
Mo 25. bis Fr 29. Januar 2027
Mo 22. bis Fr 26. Februar 2027
Mo 12. bis Fr 16. April 2027
Häufige Fragen

Fragen zur Kinderschutzfachkraft

Wie ein Verfahren nach § 8a im Kita-Alltag abläuft, lesen Sie in unserem Fachbeitrag Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Kita. Ihre Frage fehlt? Schreiben Sie uns an info@educaris.de.

14 Fragen, tippen Sie ein Stichwort oder klicken Sie eine Frage an

Ist Ratenzahlung möglich?

Ja. Bei der Anmeldung wählen Sie im Anmeldeprozess, in wie vielen zinsfreien Monatsraten Sie zahlen möchten.

Was macht eine insoweit erfahrene Fachkraft?

Sie berät nach § 8a Abs. 4 und § 8b Abs. 1 SGB VIII sowie § 4 Abs. 2 KKG andere Fachkräfte bei der Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung. Sie strukturiert das Verfahren, ordnet Anhaltspunkte ein und hilft bei der Entscheidung über die nächsten Schritte. Die Fallverantwortung und der Kontakt zur Familie bleiben bei der zuständigen Fachkraft und ihrer Einrichtung.

Ist der Kurs anerkannt?

Eine bundesweit oder landesweit einheitliche Anerkennung der Qualifizierung zur insoweit erfahrenen Fachkraft gibt es nicht, weder durch den Bund noch durch die Länder oder einzelne Städte. Entscheidend sind deshalb die Inhalte und ihre Qualität. Unser Kurs ist inhaltlich eng an den offiziellen Empfehlungen der Landesjugendämter LWL und LVR ausgerichtet, wird live von erfahrenen Dozierenden unterrichtet, bei denen Sie jederzeit Fragen stellen können, setzt auf Fallarbeit und Reflexion und schließt mit einem Zertifikat über 60 Unterrichtseinheiten ab. Über die Benennung als insoweit erfahrene Fachkraft entscheidet Ihr Träger gemeinsam mit dem zuständigen Jugendamt, dabei zählen Ihre Fortbildung, Ihr Berufsabschluss und Ihre Praxiserfahrung.

Gilt die Qualifikation nur in Nordrhein-Westfalen?

Nein. § 8a und § 8b SGB VIII sind Bundesrecht, die Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft gibt es in allen Bundesländern. Welche Kriterien für die Benennung gelten, legen die Jugendämter und Träger vor Ort fest. In Nordrhein-Westfalen orientieren sie sich an der gemeinsamen Empfehlung der Landesjugendämter LWL und LVR. Teilnehmen können Sie bundesweit von jedem Wohnort aus, der Kurs findet live online statt.

Ist der Kurs ein Aufbaukurs der 160-Stunden-Qualifizierung?

Nein. Der Zertifikatskurs ist eine eigenständige Zusatzqualifikation mit eigenen Voraussetzungen. Sie können ihn unabhängig von der 160-Stunden-Qualifizierung buchen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Benennung als insoweit erfahrene Fachkraft?

Die Kriterien legen die Jugendämter und Träger fest, in Nordrhein-Westfalen nach der Empfehlung der Landesjugendämter LWL und LVR. Danach zählen eine abgeschlossene sozialpädagogische, pädagogische oder psychologische Ausbildung, in der Regel ein Hochschulabschluss, bei Erzieherinnen und Heilerziehungspflegerinnen mit Fachschulabschluss zusätzlich eine Zusatzqualifikation oder Erfahrung in Leitung oder Fachberatung. Dazu kommen Praxis in der Gefährdungseinschätzung und Beratung, persönliche Eignung und ein erweitertes Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII. Für die Teilnahme am Kurs gelten diese Kriterien nicht. Teilnehmen kann jede und jeder, der sich im Kinderschutz weiterbilden möchte.

Für welche Einrichtungen ist die Qualifikation relevant?

Für Kitas und Kindertagespflege, Schulen und Schulsozialarbeit, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Familienzentren und freie Träger. Überall dort, wo Fachkräfte bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung eine Beratung hinzuziehen müssen.

Wie läuft der Kurs ab?

Wahlweise in einer Live-Online-Woche mit fünf Seminartagen von 9:00 bis 15:30 Uhr oder rollierend an zehn Donnerstagabenden von 18:00 bis 21:00 Uhr (je 4 UE, Einstieg wöchentlich möglich). Danach folgt eine Selbstlernwoche zur Vertiefung mit den fünf Tagesskripten. Insgesamt sind das 60 Unterrichtseinheiten, davon 40 UE live. Zum Abschluss machen Sie einen Online-Test.

Wie sieht der Online-Test aus?

Zum Abschluss machen Sie einen 60-minütigen Online-Test mit 28 Multiple-Choice-Fragen. Er ist transparent und gut vorbereitbar, der Test prüft die Inhalte der fünf Seminartage und die Skripte sind Ihre Vorbereitung.

Was erhalte ich am Ende?

Ein Zertifikat mit allen Inhalten, dem Umfang von 60 Unterrichtseinheiten und dem Zeitraum. Es weist Ihre Fortbildung im Kinderschutz nach und ist ein wichtiger Baustein für die Benennung. Über die Benennung selbst entscheidet Ihr Träger im Rahmen seiner Vereinbarung mit dem Jugendamt. Dabei zählen neben der Fortbildung auch Ihr Berufsabschluss, Ihre Berufserfahrung und Ihre Praxis in der Gefährdungseinschätzung. Das Zertifikat kommt als PDF per E-Mail, sobald der Kurs abgeschlossen ist.

Kann mich mein Träger anmelden?

Ja, einzeln oder mehrere Fachkräfte zusammen. Ab zwei Personen in einer Anmeldung ziehen wir 10 Prozent Rabatt ab. Für Träger mit mehreren Einrichtungen richten wir einen eigenen Durchlauf ein.

Was kostet die Weiterbildung zur Kinderschutzfachkraft?

Den aktuellen Preis sehen Sie oben in der Übersicht und im Anmeldebereich, inklusive Live-Woche, Tagesskripte, Online-Test und Zertifikat. Sie zahlen per Rechnung, auf Wunsch in 2 oder 4 zinsfreien Raten. Privatpersonen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen können den Bildungsscheck NRW nutzen, dann erstattet das Land nach dem Kurs die Hälfte der Gebühr, höchstens 500 Euro. Zur Auswahl stehen mehrere Starttermine, der nächste beginnt am 9. November 2026. Bei Fragen erreichen Sie uns unter info@educaris.de oder 0202 26159448.

Ersetzt ein Tagesseminar Kinderschutz diese Qualifikation?

Nein. Unser Tagesseminar Kinderschutz im Kita-Alltag richtet sich an alle Fachkräfte und schafft Handlungssicherheit im Alltag. Die beratende Rolle nach § 8a Abs. 4 SGB VIII setzt eine vertiefte Qualifizierung wie diesen Zertifikatskurs voraus.

Was ist, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann, im Urlaub oder krank bin?

In der rollierenden Donnerstagabend-Variante holen Sie einen verpassten Termin kostenlos nach, sobald derselbe Inhalt wieder an der Reihe ist. Urlaub, Krankheit oder ein einzelner Abend, an dem Sie nicht können, sind also kein Problem.

Platz sichern oder erst fragen?

Beides geht. Melden Sie sich direkt an oder lassen Sie sich zurückrufen, wir klären offene Fragen in einem kurzen Gespräch. Telefonisch erreichen Sie uns unter 0202 26159448.

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