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Teilnehmerin der 160-Stunden-Qualifizierung nach PersVO NRW beim Live-Online-Seminar
Fachkraft-Qualifizierung · Nordrhein-Westfalen

160-Stunden-Qualifizierung nach PersVO NRW. Ihr Weg in die Kita als Fachkraft oder Ergänzungskraft

NRWeducaris ist als Weiterbildungsträger für die 160-Stunden-Qualifizierung offiziell beim Land NRW geführt.

Sie arbeiten schon in einer Kita in NRW oder haben eine Stelle in Aussicht, aber Sie haben keine abgeschlossene Erzieherausbildung. Dann ist diese Qualifizierung Ihr Weg auf Fachkraft- oder Ergänzungskraftstunden. Sie läuft neben dem Job und zu 100 % online. An den Live-Tagen sitzen Sie mit Ihrer Gruppe und erfahrenen Dozierenden im virtuellen Seminarraum und können jederzeit Fragen stellen, dazwischen lernen Sie zu Hause mit einem Workbook in Ihrem Tempo.

Was ist die 160-Stunden-Qualifizierung zur weiteren Fachkraft?

Die Personalverordnung NRW verlangt von Menschen ohne Erzieherausbildung eine Qualifizierung von 160 Stunden, damit sie dauerhaft als Fachkraft oder Ergänzungskraft in einer Kita angerechnet werden. Diese Qualifizierung bieten wir an und sind als Weiterbildungsträger in der offiziellen Übersicht der obersten Landesjugendbehörde NRW nach § 3 Abs. 2 PersVO geführt.

Die 160 Stunden verteilen sich auf vier Module und gut vier Monate. Sie wählen zwischen dem Blockformat mit je vier Vormittagen von Montag bis Donnerstag und dem Abend & Wochenende. 88 Stunden sind Live-Unterricht, 72 Stunden lernen Sie zu Hause mit Workbook, kurzen Quizzen und einer Aufgabe aus Ihrer eigenen Praxis. Was Sie dort erarbeitet haben, besprechen wir am nächsten Live-Tag gemeinsam. Inhaltlich folgen wir dem Orientierungsrahmen des Ministeriums für Kinder, Jugend und Familie NRW. Es geht um Ihre berufliche Rolle, um Kinderschutz, um Bildung und Sprache im Alltag, um Inklusion und um die Zusammenarbeit mit Eltern.

Wer teilnehmen kann, hängt vom vorhandenen Abschluss und vom geplanten Einsatz ab. Ob Sie als Quereinsteigerin in die Kita kommen, als Kinderpflegerin auf Fachkraftstunden wechseln möchten oder Ihre Erzieherausbildung ohne Anerkennungsjahr nachqualifizieren wollen, der Weg führt in NRW über diese 160 Stunden. Im Alltag heißt das Ganze oft nur 160h-Kurs oder Nachqualifizierung, gemeint ist immer dieselbe Maßnahme.

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Ich habe jahrelang als Ergänzungskraft in der Gruppe gearbeitet und wollte endlich auf Fachkraftstunden wechseln. Die Live-Tage haben mir genau die Sicherheit gegeben, die mir gefehlt hat. Heute arbeite ich als Fachkraft in einer Kita in Solingen.
Marina K.
Marina K.★★★★★
160-Stunden-Qualifizierung
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Die Qualifizierung auf einen Blick

Einsatzmöglichkeit
Einsatz auf Fachkraft- oder Ergänzungskraftstunden in Kitas in NRW, je nach Vorqualifikation. Für einige Gruppen stellt Ihr Träger dazu einen Antrag beim Landesjugendamt.
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 2 PersVO NRW
Umfang
160 Stunden, vier Module
Format
Live-Online · Blockunterricht (Mo–Do) oder Abend & Wochenende · 55 % live, 45 % angeleitete Selbstlernphase
Einstieg
Laufend möglich (rollierend) · Abend & Wochenende 14-tägig, Blockunterricht monatlich
Uhrzeiten
Abend & Wochenende: alle 14 Tage ein Abend 18:00–21:00, dazu einzelne Wochenend-Termine (Fr 17:00–20:00, Sa 10:00–17:30, So 10:00–16:30)ODERBlock: Mo–Do 8:30–12:30 live + Selbstlernphase
Ort
Live-Online, Teilnahme von jedem Wohnort
Abschluss
Online-Test mit 28 Fragen (Multiple Choice, 60 Minuten), Zertifikat über alle vier Module und Teilnahmebescheinigung
Preis
1.599 Euro
Bildungsscheck NRW bis 500 Euro Zuschuss, Ratenzahlung möglich. Mehr zur Förderung und Finanzierung und zu den Konditionen für Träger.
NRWeducaris ist als Weiterbildungsträger für die 160-Stunden-Qualifizierung offiziell beim Land NRW geführt.
Nächste Einstiegstermine
Rollierend · laufender EinstiegNachholtermine möglich
Alle Termine im Detail ↓
Blockunterricht · Start Mo 16. November 2026AusgebuchtAuf die Warteliste
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Ich habe jahrelang als Ergänzungskraft in der Gruppe gearbeitet und wollte endlich auf Fachkraftstunden wechseln. Die Live-Tage haben mir genau die Sicherheit gegeben, die mir gefehlt hat. Heute arbeite ich als Fachkraft in einer Kita in Solingen.
Marina K.
Marina K.★★★★★
160-Stunden-Qualifizierung
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Lernziele

Das können Sie nach der Qualifizierung

Konkrete Fähigkeiten für den Alltag in der Kita, an denen sich die vier Module ausrichten.

In allen zehn Bildungsbereichen der Bildungsgrundsätze NRW pädagogisch fundiert arbeiten.

Kinder gezielt beobachten und ihre Entwicklung mit Bildungs- und Lerngeschichten nachvollziehbar dokumentieren.

Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung erkennen und das Verfahren nach § 8a SGB VIII sicher anwenden.

Sprache im Alltag begleiten und Kinder mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen einbeziehen.

Entwicklungs- und Elterngespräche vorbereiten und auf Augenhöhe führen.

Ihre berufliche Rolle im Team reflektieren und Übergänge, etwa in die Grundschule, aktiv gestalten.

Zielgruppen

Für wen die Qualifizierung gedacht ist

Finden Sie Ihre Situation wieder. Die rechtliche Einordnung dazu steht weiter unten bei den Zugangsvoraussetzungen.

Quereinstieg Kita mit pädagogischem Studium

Sie haben ein pädagogisches Studium auf Bachelor- oder Masterniveau, das nicht zu den in § 4 PersVO NRW genannten Fachkräfteabschlüssen gehört, zum Beispiel einen pädagogischen Abschluss aus dem Ausland auf DQR-Niveau 6 oder ein Studium mit pädagogischem Schwerpunkt ohne staatliche Anerkennung. Dann führt der Weg über § 9 Abs. 1 auf Fachkraftstunden. Mit einem Abschluss in Sozialer Arbeit, Erziehungswissenschaft, Kindheitspädagogik, Sozialpädagogik, Heilpädagogik, Rehabilitationspädagogik oder Sonderpädagogik sind Sie bereits sozialpädagogische Fachkraft nach § 4 Abs. 2 und brauchen diese Qualifizierung nicht.

Erzieherausbildung ohne Anerkennungsjahr

Sie haben den fachtheoretischen Teil der Erzieherausbildung bestanden, aber kein Berufspraktikum abgeschlossen und damit keine staatliche Anerkennung. Die Qualifizierung öffnet den Einsatz auf Fachkraftstunden.

Lehramt Grundschule, Wechsel in die Kita

Mit erster Staatsprüfung oder Masterabschluss für das Lehramt an Grundschulen werden Sie mit dieser Qualifizierung als sozialpädagogische Fachkraft tätig.

Therapeutische und pädagogische Berufe

Mit einem Abschluss in Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie, Motopädie, Psychologie, Bildungswissenschaft oder einer pädagogischen Fachrichtung wie Musik, Kunst, Theater, Religion, Sport oder Medien ist der Einsatz in der Kita möglich.

Ergänzungskraft, die auf Fachkraftstunden wechselt

Sie arbeiten als Kinderpflegerin, Sozialassistentin oder andere Ergänzungskraft seit mindestens drei Jahren in einer Kita und sollen in den Gruppenformen I oder II auf Fachkraftstunden wechseln. § 11 Abs. 3 PersVO NRW verlangt dafür eine 160-Stunden-Fortbildung. Unsere Qualifizierung deckt deren Inhalte ab. Ob sie als Fortbildung anerkannt wird, entscheidet Ihr Träger. Sprechen Sie das bitte vor der Anmeldung mit ihm ab.

Profilrelevante Kräfte

Wer mit Handwerk, Hauswirtschaft, Musik, Sport oder Naturpädagogik das Profil einer Einrichtung stärkt, steigt über § 14 PersVO NRW ein und braucht 80 Stunden schon vor dem ersten Arbeitstag.

Nicht sicher, welche Gruppe auf Sie zutrifft? Der Eignungs-Check klärt das in wenigen Fragen, ohne Anmeldung.

So läuft die Qualifizierung ab

Wahlweise als Blockunterricht (Montag bis Donnerstag) oder als Abend & Wochenende, zu 100 % online. 55 % Live-Online-Seminare und 45 % angeleitete Selbstlernphase mit Workbook, Quiz und Reflexionsaufgabe. Jeder Live-Tag beginnt damit, dass wir Ihre Aufgaben aus der Selbstlernphase gemeinsam durchgehen.

Modul 1 · 64 Stunden

Berufliches Selbstverständnis, Beziehungen gestalten, pädagogisch handeln

Live-Online-Seminare und angeleitete Selbstlernphasen

Rolle der Fachkraft und pädagogische Haltung, Bild vom Kind, Bindungstheorie und Eingewöhnung, pädagogische Handlungskonzepte wie Situationsansatz, Reggio, Montessori und Offene Arbeit, Beziehungsgestaltung und pädagogisches Handeln im Alltag. Dazu der umfassende Kinderschutz nach §§ 8a und 8b SGB VIII mit Schutzkonzept und Prävention.

Modul 2 · 48 Stunden

Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag

Live-Online-Seminare und angeleitete Selbstlernphasen

Bildungsauftrag nach § 22 SGB VIII und KiBiz, die Bildungsgrundsätze NRW, Beobachtung und Dokumentation sowie alltagsintegrierte Sprachbildung.

Modul 3 · 32 Stunden

Lebenswelten und Diversität, Inklusion fördern

Live-Online-Seminare und angeleitete Selbstlernphasen

Entwicklungspsychologie der frühen Kindheit mit den Entwicklungsbereichen Motorik, Kognition, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung (Piaget, Vygotsky, Erikson). Dazu Lebenswelten von Kindern und Familien verstehen, Diversität als Chance nutzen und Inklusion im Kita-Alltag aktiv fördern.

Modul 4 · 16 Stunden

Bildungspartnerschaften, Übergänge, Team

Zwei volle Live-Online-Tage à 8 Stunden, vollständig synchron

Zum Abschluss zwei komplette Live-Tage ohne Selbstlernphase. Tag 1 beginnt mit der Sicherung und Reflexion der letzten Selbstlernphase aus Modul 3. Danach geht es um Bildungspartnerschaften mit Eltern, das Gestalten von Übergängen wie den Wechsel in die Grundschule und wirksame Zusammenarbeit im Team.

Wie die Live-Tage aussehen

Über eine Videokonferenzplattform, mit Bild und Ton. Fachvorträge, Fallbeispiele aus dem Kita-Alltag, Rollenspiele zu Elterngesprächen und Gefährdungseinschätzung, Kleingruppen in Breakout-Räumen und digitale Whiteboards. Was Sie zu Hause erarbeitet haben, besprechen wir hier im Plenum und in Kleingruppen. Fragen stellen Sie jederzeit direkt im Seminar.

Wie die Selbstlernphasen aussehen

Pro Phase ein Workbook mit allen Inhalten, Sie brauchen also keine zusätzliche Pflichtlektüre. Dazu Arbeitsblätter, ein Quiz zur Lernkontrolle und eine Reflexionsaufgabe aus Ihrer eigenen Praxis, auf die Sie persönliches Feedback der Dozierenden bekommen. Insgesamt sind es neun Selbstlernphasen mit je einem Quiz und einer Reflexionsaufgabe.

Zwischenzertifikat nach 80 Stunden

Die ersten 80 Stunden umfassen das vollständige Modul 1 mit allen Anteilen zu Kinderschutz und Gefahrenabwendung sowie die ersten 16 Stunden von Modul 2. Profilrelevante Kräfte nach § 14 PersVO NRW erhalten darüber ein Zwischenzertifikat, das diese Anteile bestätigt, und erfüllen damit die Anforderung vor Tätigkeitsantritt.

Was Sie technisch brauchen

Einen Computer, Laptop oder ein Tablet mit Kamera und Mikrofon und eine stabile Internetverbindung. Die Videokonferenz starten Sie direkt im Browser oder über eine kostenlose App, weitere Software müssen Sie nicht installieren. Vor dem ersten Termin schicken wir Ihnen eine kurze Anleitung und bieten einen Technik-Check an.

Ohne Aufpreis

Nachhol-Garantie. Versäumte Seminartage holen Sie ohne Aufpreis nach

Ein krankes Kind, eine Spätschicht, ein Dienstplan, der sich ändert. Nicht jeder Seminartag lässt sich planen. Die Qualifizierung verlangt mindestens 90 Prozent Anwesenheit bei den Live-Seminaren, das entspricht höchstens einem versäumten Live-Tag. Versäumte Inhalte holen Sie einmalig im nächsten oder in einem parallel laufenden Durchgang kostenlos nach.

So einfach ist das geregelt

Versäumte Seminartage holen Sie einmalig im nächsten oder in einem parallel laufenden Durchgang nach, ohne Aufpreis.
Alternativ holen Sie die Inhalte in Einzelbetreuung durch die Dozierenden oder über zusätzliche Aufgaben nach, so wie es das Konzept vorsieht.
Ihre Selbstlernphasen und der Online-Test laufen in der Zwischenzeit normal weiter. Ihr Zertifikat erhalten Sie, sobald auch der nachgeholte Tag dokumentiert ist.
Zugangsvoraussetzungen

Wer an der 160-Stunden-Qualifizierung teilnehmen kann

Die Personalverordnung NRW benennt die Personengruppen namentlich, für die eine 160-Stunden-Qualifizierung nach § 3 Abs. 2 Voraussetzung ist. Maßgeblich sind Ihr vorhandener Berufs- oder Studienabschluss und der geplante Einsatz in der Einrichtung.

§ 4 Abs. 3 · Lehramt Grundschule

Erste Staatsprüfung oder Masterabschluss für das Lehramt an deutschen Grundschulen. Mit der 160-Stunden-Qualifizierung gelten Sie als sozialpädagogische Fachkraft. Für eine Gruppenleitung kommen sechs Monate Praxiserfahrung in einer Kindertageseinrichtung und Deutsch auf Niveau B2 hinzu.

§ 9 Abs. 1 · weitere Fachkraft

Pädagogische Ausbildung, die in der Regel mindestens DQR-Niveau 6 entspricht, etwa ein pädagogischer Bachelor. Der Träger beantragt die Ausnahme im Einvernehmen mit dem örtlichen Jugendamt, das Landesjugendamt entscheidet in begründeten Fällen.

§ 9 Abs. 2 · Ergänzungskraft

Pädagogische Ausbildung mindestens auf DQR-Niveau 4, etwa Kinderpflege oder Sozialassistenz. Auch hier stellt der Träger den Antrag im Einvernehmen mit dem örtlichen Jugendamt, das Landesjugendamt entscheidet im Einzelfall. Die 160-Stunden-Qualifizierung gehört dazu.

§ 11 Abs. 1 · Erzieherausbildung ohne Anerkennungsjahr

Wer den fachtheoretischen Teil bestanden hat, aber kein Berufspraktikum mit fachpraktischer Prüfung, darf auf Fachkraftstunden arbeiten, wenn die fachtheoretische Prüfung bei Beginn des Einsatzes mehr als vier Jahre zurückliegt. Ausgeschlossen ist der Einsatz, wenn das Berufspraktikum endgültig nicht bestanden wurde.

§ 11 Abs. 2 · therapeutische und pädagogische Berufe

Mit abgeschlossener Ausbildung oder abgeschlossenem Studium in einem dieser Fächer ist der Einsatz auf Fachkraftstunden möglich.

Logopädie · Motopädie · Physiotherapie · Ergotherapie · Theaterpädagogik · Kulturpädagogik · Musikpädagogik · Religionspädagogik · Sportpädagogik · Kunstpädagogik · Medienpädagogik · Psychologie · Bildungswissenschaft

§ 14 · profilrelevante Kräfte

Qualifikation mindestens auf DQR-Niveau 4. Der Träger stellt den Antrag im Einvernehmen mit dem örtlichen Jugendamt beim Landesjugendamt, am besten schon vor Kursbeginn dort abgestimmt. 80 der 160 Stunden einschließlich der Teile zu Kinderschutz und Gefahrenabwendung müssen bereits vor Tätigkeitsantritt absolviert sein. Der Einsatz ist auf höchstens 20 Prozent der Mindestpersonalkraftstunden einer Einrichtung begrenzt.

Rahmenbedingungen

Ergänzend zu den Personengruppen gelten diese Fristen und Regeln für alle Teilnehmenden.

Tätigkeit in einer Kita in NRW

Für den Kursbeginn ist keine feste Stelle nötig. Sie können die Qualifizierung tätigkeitsbegleitend absolvieren oder schon davor starten. Für den Einsatz auf Fachkraft- oder Ergänzungskraftstunden ist später eine Tätigkeit in einer Kita in Nordrhein-Westfalen nötig, über die der Träger im Einvernehmen mit dem örtlichen Jugendamt entscheidet.

Fristen nach Tätigkeitsbeginn

Beginn spätestens sechs Monate nach Aufnahme der Tätigkeit, Abschluss spätestens 24 Monate danach. Das Landesjugendamt kann diese Frist im Einzelfall einmalig um sechs Monate verlängern.

Gruppenleitung

Eine Gruppe leiten dürfen nur sozialpädagogische Fachkräfte nach § 4 PersVO. Für Lehrkräfte der Grundschule gilt das nach abgeschlossener Qualifizierung, sechs Monaten Praxis und Deutsch auf B2. Für die Wege über § 9, § 11 und § 14 ist eine Gruppenleitung nicht vorgesehen.

Nicht zu verwechseln mit der 160-Stunden-Fortbildung

Ergänzungskräfte nach § 6 mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung, die in den Gruppenformen I und II auf Fachkraftstunden eingesetzt werden sollen, brauchen nach § 11 Abs. 3 eine 160-Stunden-Fortbildung nach § 3 Abs. 3. Unsere Maßnahme deckt die dafür geforderten Inhalte ab. Über die Anerkennung als Fortbildung entscheidet der Träger, eine Landesliste gibt es für diesen Weg nicht.

Zeitliche Geltung

Die Wege nach § 4 Abs. 3 und § 9 gelten unbefristet. Die erweiterten Wege der §§ 11 bis 14 gelten nach § 10 PersVO bis zum 31. Dezember 2030. Wer an diesem Tag bei einem Träger angestellt ist und auf dieser Grundlage eingesetzt wird, kann in diesem Beschäftigungsverhältnis dauerhaft weiter angerechnet werden.

Sprachkenntnisse

Für die aktive Mitarbeit in den Live-Seminaren und die schriftlichen Aufgaben erwarten wir Deutsch in der Regel auf Niveau B2. Der Träger soll sicherstellen, dass pädagogische Kräfte bei Tätigkeitsantritt mindestens B1 mitbringen und binnen 24 Monaten B2 erreichen.

Im Ausland erworbene Abschlüsse

Hier ist gegenüber dem Träger die Gleichwertigkeit mit einem entsprechenden deutschen Abschluss nachzuweisen, bei Hochschulabschlüssen etwa über die Datenbank anabin.

Persönliche Eignung und Technik

Die persönliche Eignung nach § 72a SGB VIII prüft der Träger über das erweiterte Führungszeugnis. Für den Kurs brauchen Sie einen Computer, Laptop oder Tablet mit Kamera und Mikrofon, eine stabile Internetverbindung und eine eigene E-Mail-Adresse.

Gelisteter Anbieter des Landes NRW

educaris ist als Weiterbildungsträger mit seiner 160-Stunden-Qualifizierung in der offiziellen Übersicht der obersten Landesjugendbehörde NRW geführt. Sie und Ihr Träger können die Listung jederzeit in der Anbieterübersicht des Kita-Portals NRW (PDF) nachsehen.

Gilt das auch außerhalb von NRW?

Der Personaleinsatz in Kindertageseinrichtungen ist Landesrecht. Es gibt keine bundesweit einheitliche 160-Stunden-Qualifikation, die Anerkennung ist in jedem Bundesland eigenständig geregelt. In einer Kita in einem anderen Bundesland arbeiten können Sie grundsätzlich. Ob Sie dort auf den Personalschlüssel angerechnet werden und wie Sie vergütet werden, entscheidet aber das jeweilige Landesrecht. Klären Sie das vor einem Wechsel mit der zuständigen Stelle.

Nordrhein-Westfalen

160-Stunden-Qualifizierung nach § 3 Abs. 2 PersVO, Anbieter werden von der obersten Landesjugendbehörde gelistet. Grundlage für diesen Kurs.

Hessen

Fachfremde Kräfte können nach § 25b HKJGB als Fachkraft zur Mitarbeit eingesetzt werden. Der Träger begründet die Eignung, das örtliche Jugendamt stimmt im Einzelfall zu. Innerhalb von zwei Jahren nach Tätigkeitsbeginn sind mindestens 160 Unterrichtsstunden frühpädagogische Fortbildung nachzuweisen. Eine Anstellung in einer hessischen Kita ist Voraussetzung.

Bayern

Statt einer 160-Stunden-Maßnahme ein modulares Gesamtkonzept von der Assistenz- über die Ergänzungs- bis zur Fachkraft. Die Abschlüsse gelten in bayerischen Kitas.

Übrige Länder

Eigene Modelle, teils über Assistenz- oder Quereinstiegsprogramme. Eine automatische Übertragung der NRW-Anerkennung gibt es nicht.

Der Kurs selbst findet online statt, Sie können also von jedem Wohnort aus teilnehmen. Die Anerkennung, auf die er sich bezieht, ist die nordrhein-westfälische.

Rechtsgrundlage: Personalverordnung NRW (PersVO) vom 27. November 2024, §§ 3, 4, 9, 10, 11 und 14, erlassen auf Grundlage von § 54 Abs. 2 KiBiz. Verbindlich ist stets der Verordnungstext sowie die Auskunft Ihres Landesjugendamts. Eine individuelle Prüfung Ihres Abschlusses ersetzt diese Übersicht nicht, dafür gibt es den Eignungs-Check.

Abschluss und Zertifikat

Was Sie im Laufe der Qualifizierung erbringen und was Sie am Ende in der Hand haben.

  1. Während des Kurses

    Anwesenheit an den Live-Tagen

    Mindestens 90 Prozent Anwesenheit bei den Live-Online-Seminaren, dokumentiert je Seminartag. Das entspricht höchstens einem versäumten Live-Tag. Versäumte Inhalte holen Sie nach, über die Nachhol-Garantie im nächsten oder parallel laufenden Durchgang, in Einzelbetreuung durch die Dozierenden oder mit zusätzlichen Aufgaben.

  2. Während des Kurses

    Reflexionsaufgaben und Lernquizze

    Neun Reflexionsaufgaben aus Ihrer eigenen Praxis mit persönlichem Dozierenden-Feedback. Dazu neun begleitende Lernquizze, mit denen Sie Ihren Lernstand nach jeder Selbstlernphase prüfen und sich gezielt auf den Online-Test vorbereiten.

  3. Nach 80 Stunden

    Zwischenzertifikat

    Die ersten 80 Stunden umfassen das vollständige Modul 1 mit allen Anteilen zu Kinderschutz und Gefahrenabwendung sowie die ersten 16 Stunden von Modul 2. Profilrelevante Kräfte nach § 14 PersVO NRW erhalten darüber ihr Zwischenzertifikat.

  4. Am Ende

    Online-Test und Abschlussreflexion

    Online-Test mit 28 modulübergreifenden Multiple-Choice-Fragen, 60 Minuten, per Videokonferenz mit Aufsicht. Er ist transparent und gut vorbereitbar und orientiert sich klar an den Kursinhalten. Wer einmal nicht besteht, kann den Online-Test wiederholen. Dazu eine persönliche Abschlussreflexion, die Sie am letzten Live-Tag beginnen und die bei Ihnen bleibt, sie ist keine Voraussetzung für das Zertifikat.

  5. Ergebnis

    Zertifikat über 160 Stunden

    Ihr Zertifikat weist alle vier Module mit Stundenumfängen, Inhalten und Durchführungszeitraum aus, damit Ihr Träger den Einsatz sauber belegen kann. Dazu erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Beides kommt als PDF per E-Mail, sobald der Kurs abgeschlossen ist, bei Ratenzahlung nach Eingang der letzten Rate.

Wer bei educaris unterrichtet

Unsere Dozierenden haben ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaft, Kindheitspädagogik oder Psychologie oder eine vergleichbare fachliche Qualifikation und mindestens drei Jahre Berufserfahrung in frühkindlicher Bildung, Jugendhilfe oder Erwachsenenbildung. Die Kinderschutz-Anteile unterrichtet eine insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII. Der Unterricht findet live online statt.

Ina Trepka
Ina Trepka
Dozentin
  • Kinderschutzfachkraft gemäß SGB VIII (insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a)
  • Heimerzieherin mit heilpädagogischem Schwerpunkt
  • Fachkraft für Kinder mit Förderbedarf
Jennifer Israel-Sendfeld
Jennifer Israel-Sendfeld
Dozentin
  • Bildungswissenschaftlerin (B. A.)
  • Systemische Beraterin
  • Entwicklungspsychologie
  • Kommunikation & Gesprächsführung
  • Lern- und Entwicklungsförderung
Alle Termine im Detail

Termine im Detail je Kurs

Rollierend · laufender EinstiegNachholtermine möglich
Abend & Wochenende · Einstieg ab Mi 18. November 2026Rollierend
Einstieg 14-tägig möglich
Blockunterricht · Einstieg ab Mo 11. Januar 2027Rollierend
Einstieg monatlich möglich
FormatBlockunterricht (Mo–Do)
Nächster StartMo 11. Januar 2027
Einstiegmonatlich möglich (rollierend, fortlaufend)
UhrzeitenMo–Do: live 8:30–12:30 + Selbstlernphase
Online-TestMi 19.05.2027, 09:00–10:00
Fünf Blockwochen (Mo–Do, 8:30–12:30 live + Selbstlernphase) je Durchgang:
Block 111. bis 14. Januar 2027
Block 215. bis 18. Februar 2027
Block 308. bis 11. März 2027
Block 412. bis 15. April 2027
Block 510. bis 13. Mai 2027
fortlaufend
Häufige Fragen

Fragen zur 160-Stunden-Qualifizierung

Die Fragen, die uns Teilnehmende und Träger am häufigsten stellen. Ihre Frage fehlt? Schreiben Sie uns an info@educaris.de.

22 Fragen, tippen Sie ein Stichwort oder klicken Sie eine Frage an

Ist Ratenzahlung möglich?

Ja. Bei der Anmeldung wählen Sie im Anmeldeprozess, in wie vielen zinsfreien Monatsraten Sie zahlen möchten.

Was ist die 160-Stunden-Qualifizierung nach PersVO NRW?

Die 160-Stunden-Qualifizierung ist eine in der Personalverordnung NRW vorgeschriebene Weiterbildung mit 160 Stunden in vier Modulen. Sie ermöglicht Menschen ohne klassische Erzieherausbildung, in einer Kindertageseinrichtung auf Fachkraft- oder Ergänzungskraftstunden angerechnet zu werden. Rechtsgrundlage ist § 3 Abs. 2 PersVO NRW.

Kann ich ohne Erzieherausbildung in einer Kita arbeiten?

Das ist möglich, wenn Sie eine der in der Personalverordnung NRW genannten Vorqualifikationen mitbringen, etwa ein pädagogisches Studium, eine pädagogische Ausbildung oder einen therapeutischen Beruf. Bei den Wegen über § 9 stellt Ihr Träger im Einvernehmen mit dem örtlichen Jugendamt einen Antrag, über den das Landesjugendamt im Einzelfall entscheidet. Die 160-Stunden-Qualifizierung absolvieren Sie begleitend, sobald der Antrag läuft oder der Bescheid vorliegt. Klären Sie den Antrag mit Ihrem Träger, bevor Sie buchen.

Ich habe einen pädagogischen Bachelor. Was brauche ich für die Kita?

Mit einem Abschluss in Sozialer Arbeit, Erziehungswissenschaft, Kindheitspädagogik, Sozialpädagogik, Heilpädagogik, Rehabilitationspädagogik oder Sonderpädagogik sind Sie bereits sozialpädagogische Fachkraft nach § 4 Abs. 2 PersVO NRW und brauchen diese Qualifizierung nicht. Mit einem anderen pädagogischen Abschluss, der in der Regel mindestens DQR-Niveau 6 entspricht, kommen Sie als weitere Fachkraft nach § 9 Abs. 1 infrage. Nötig sind dann der Antrag Ihres Trägers im Einvernehmen mit dem örtlichen Jugendamt, über den das Landesjugendamt im Einzelfall entscheidet, und diese Qualifizierung.

Ich habe die Erzieherausbildung ohne Anerkennungsjahr beendet. Zählt das?

Nach § 11 Abs. 1 PersVO NRW ist ein Einsatz auf Fachkraftstunden möglich, wenn der fachtheoretische Prüfungsteil bestanden ist, kein Berufspraktikum mit fachpraktischer Prüfung absolviert wurde und die fachtheoretische Prüfung bei Beginn des Einsatzes mehr als vier Jahre zurückliegt. Voraussetzung ist die 160-Stunden-Qualifizierung. Wurde das Berufspraktikum endgültig nicht bestanden, ist der Einsatz ausgeschlossen.

Ich bin staatlich geprüfte Kinderpflegerin mit mehr als drei Jahren Berufserfahrung. Kann ich teilnehmen?

Ja. Als Kinderpflegerin oder andere Ergänzungskraft mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung in einer Kita können Sie nach § 11 Abs. 3 PersVO NRW in den Gruppenformen I und II auf Fachkraftstunden wechseln. Die Verordnung verlangt dafür eine 160-Stunden-Fortbildung nach § 3 Abs. 3. Unsere Qualifizierung deckt deren Inhalte ab, darunter Entwicklungspsychologie der frühen Kindheit, Bindung und Eingewöhnung sowie pädagogische Handlungskonzepte. Ihr Zertifikat weist alle vier Module mit Stundenumfängen, Inhalten und Durchführungszeitraum aus. Ob die Maßnahme als Fortbildung anerkannt wird, entscheidet Ihr Träger. Sprechen Sie das bitte vor der Anmeldung mit ihm ab.

Ich bin Logopädin oder Ergotherapeutin. Darf ich in der Kita arbeiten?

Ja. § 11 Abs. 2 PersVO NRW nennt unter anderem Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie, Motopädie, Psychologie und die pädagogischen Fachrichtungen. Mit der 160-Stunden-Qualifizierung ist der Einsatz auf Fachkraftstunden möglich.

Brauche ich schon eine Stelle in einer Kita?

Nein, für den Kursbeginn brauchen Sie noch keine feste Stelle. Sie können die Qualifizierung tätigkeitsbegleitend absolvieren oder schon vor einer Anstellung starten. Für den späteren Einsatz auf Fachkraft- oder Ergänzungskraftstunden ist dann eine Tätigkeit in einer Kita in NRW nötig, über die Ihr Träger im Einvernehmen mit dem örtlichen Jugendamt entscheidet. An diese Tätigkeit knüpfen auch die Fristen an, Beginn spätestens sechs Monate und Abschluss spätestens 24 Monate nach Tätigkeitsantritt. Noch keine Stelle? Sprechen Sie uns an, wir sagen Ihnen, worauf es im Bewerbungsgespräch ankommt.

Wie viel Zeit muss ich einplanen?

Die Qualifizierung umfasst 160 Stunden in zwei möglichen Formaten, als Blockunterricht von Montag bis Donnerstag oder als Abend & Wochenende. 88 Stunden finden als Live-Online-Seminare statt, 72 Stunden als angeleitete Selbstlernphase, die Sie flexibel in Ihren Alltag legen. Beginn spätestens sechs Monate nach Tätigkeitsbeginn, Abschluss spätestens 24 Monate danach.

Kann ich auch mitten im Kurs einsteigen?

Ja. Der Kurs läuft rollierend, der Einstieg ist laufend möglich: beim Abend & Wochenende alle 14 Tage, beim Blockunterricht monatlich. Sie starten am nächsten Einstiegstermin und holen die noch fehlenden Themen im folgenden Durchgang nach. Sobald Sie alle Module einmal durchlaufen haben, legen Sie am nächsten Prüfungstermin den Online-Test ab.

Was ist, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann, im Urlaub oder krank bin?

Kein Problem. Weil der Kurs rollierend läuft, holen Sie einen verpassten Termin einfach kostenlos im nächsten Durchlauf nach, sobald dasselbe Thema wieder an der Reihe ist. Sie verlieren keinen Inhalt und schließen trotzdem regulär ab. Urlaub, Krankheit oder ein einzelner Termin, an dem Sie nicht können, sind also kein Hindernis.

Läuft der Kurs komplett online?

Ja, zu 100 % online. Alle Seminartage sind Live-Online-Seminare über Zoom, im Browser oder mit der kostenlosen App, mit Bild und Ton, Sie können jederzeit Fragen stellen, dazu Kleingruppen in Breakout-Räumen und digitale Whiteboards. Die Selbstlernmaterialien sind jederzeit digital verfügbar. Sie brauchen kein Hotel und keine Anfahrt. Teilnehmen können Sie von jedem Wohnort aus, die Anerkennung bezieht sich auf Nordrhein-Westfalen.

Wie sieht der Online-Test aus?

Zum Abschluss machen Sie einen Online-Test mit 28 modulübergreifenden Multiple-Choice-Fragen. Er dauert 60 Minuten und findet per Videokonferenz mit Aufsicht statt. Der Test ist transparent und gut vorbereitbar, er orientiert sich klar an den Inhalten des Kurses. Schon während der Selbstlernphasen prüfen Sie Ihren Lernstand regelmäßig mit den neun begleitenden Lernquizzen und bereiten sich so gezielt vor. Dazu kommen mindestens 90 Prozent Anwesenheit bei den Live-Seminaren und die neun Reflexionsaufgaben mit persönlichem Dozierenden-Feedback. Danach erhalten Sie Ihr Zertifikat über alle vier Module als PDF per E-Mail, bei Ratenzahlung nach Eingang der letzten Rate. Für profilrelevante Kräfte nach § 14 PersVO stellen wir zusätzlich ein Zwischenzertifikat nach den ersten 80 Stunden aus, es bestätigt die Anteile zu Kinderschutz und Gefahrenabwendung.

Was passiert, wenn ich den Online-Test nicht bestehe?

Kein Grund zur Sorge, Sie können den Online-Test einmal wiederholen. Melden Sie sich nach dem Ergebnis bei uns, dann klären wir gemeinsam den Termin für die Wiederholung.

Was kostet die Qualifizierung?

Den aktuellen Preis der 160-Stunden-Qualifizierung sehen Sie oben in der Übersicht und im Anmeldebereich. Es starten mehrmals im Jahr neue Gruppen in zwei Formaten, als Blockunterricht oder als Abend & Wochenende. Träger erhalten ab zwei Anmeldungen 10 Prozent Rabatt, alle Konditionen für Träger finden Sie auf einer eigenen Seite. Einzelpersonen mit Wohnsitz in NRW können den Bildungsscheck NRW mit bis zu 500 Euro Zuschuss nutzen oder in Raten zahlen, mehr dazu unter Förderung und Finanzierung.

Gilt die Qualifizierung auch in anderen Bundesländern?

Nein, nicht automatisch. Der Personaleinsatz ist Landesrecht. Hessen kennt eine eigene Regelung mit 160 Unterrichtsstunden Fortbildung nach § 25b HKJGB, Bayern setzt auf ein modulares Konzept. Für einen Wechsel klären Sie die Anerkennung mit der zuständigen Stelle des Landes.

Was unterscheidet Qualifizierung und Fortbildung?

Die Qualifizierung nach § 3 Abs. 2 betrifft Personen, die neu auf Fachkraft- oder Ergänzungskraftstunden angerechnet werden. Die Fortbildung nach § 3 Abs. 3 richtet sich an berufserfahrene Ergänzungskräfte nach § 11 Abs. 3, die in den Gruppenformen I und II auf Fachkraftstunden wechseln. Unsere Maßnahme deckt die Inhalte beider Wege ab. Bei der Fortbildung nach § 3 Abs. 3 entscheidet Ihr Träger über die Anerkennung.

Darf ich danach eine Gruppe leiten?

Eine Gruppe leiten dürfen in NRW nur sozialpädagogische Fachkräfte nach § 4 PersVO. Von den Teilnehmenden dieser Qualifizierung betrifft das die Lehrkräfte für die Grundschule nach § 4 Abs. 3. Sie brauchen dafür die abgeschlossene Qualifizierung, mindestens sechs Monate Praxiserfahrung in einer Kindertageseinrichtung und Deutsch auf Niveau B2. Wer über § 9, § 11 oder § 14 eingesetzt wird, arbeitet auf Fachkraft- oder Ergänzungskraftstunden. Eine Gruppenleitung ist auf diesem Weg nicht vorgesehen.

Können Träger mehrere Mitarbeitende anmelden?

Ja, in einem Vorgang. Die Kurse sind für 12 bis 30 Teilnehmende ausgelegt, für größere Träger richten wir eigene Durchläufe ein. Nach drei Monaten holen wir eine Rückmeldung aus der Einrichtung ein. Ab zwei Personen in einer Anmeldung ziehen wir 10 Prozent Rabatt automatisch ab. Melden Sie im selben Kalenderjahr weitere Personen nach, schreiben Sie uns kurz vor der Anmeldung, dann hinterlegen wir den Rabatt für Sie.

Was passiert, wenn ich einen Seminartag verpasse?

Die Qualifizierung verlangt mindestens 90 Prozent Anwesenheit bei den Live-Online-Seminaren, das entspricht höchstens einem versäumten Live-Tag. Versäumte Inhalte holen Sie nach. Über unsere Nachhol-Garantie holen Sie den Tag einmalig im nächsten oder in einem parallel laufenden Durchgang nach, ohne Aufpreis. Alternativ geht das in Einzelbetreuung durch die Dozierenden oder über zusätzliche Aufgaben. Ihr Zertifikat erhalten Sie, sobald auch der nachgeholte Tag dokumentiert ist.

Welche Sprachkenntnisse und Nachweise brauche ich?

Für die aktive Mitarbeit in den Live-Online-Seminaren und die schriftlichen Aufgaben werden Deutschkenntnisse in der Regel auf Niveau B2 erwartet. Die Vorqualifikation ist über Zeugnisse nachzuweisen, im Ausland erworbene Abschlüsse über den Nachweis der Gleichwertigkeit, etwa über die Datenbank anabin. Die persönliche Eignung nach § 72a SGB VIII prüft der Träger über das erweiterte Führungszeugnis.

Wer unterrichtet in der Qualifizierung?

Unsere Dozierenden haben ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaft, Kindheitspädagogik oder Psychologie oder eine vergleichbare fachliche Qualifikation und mindestens drei Jahre Berufserfahrung in frühkindlicher Bildung, Jugendhilfe oder Erwachsenenbildung. Die Kinderschutz-Anteile unterrichtet eine insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII.

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