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FachbeiträgeQuereinstieg

Quereinstieg in die Kita in NRW: Voraussetzungen, Wege und Gehalt

Kurz gesagt: In NRW ist der Quereinstieg in die Kita klar geregelt. Wer eine passende Vorbildung mitbringt, kann über die 160-Stunden-Qualifizierung nach der Personalverordnung als Fach- oder Ergänzungskraft arbeiten und wird tariflich vergütet. Voraussetzung ist in der Regel eine Tätigkeit in einer Kita in NRW.

Von der educaris Redaktion·22. Juli 2026·Lesezeit etwa 8 Minuten
Bild: Erzieherin mit Kindern

Der Quereinstieg in die Kita ist kein Umweg, sondern ein anerkannter Weg. Weil in NRW und bundesweit viele Fachkräfte fehlen, hat das Land klar geregelt, wer mit welcher Vorbildung in Kindertageseinrichtungen arbeiten darf. Voraussetzung ist in der Regel eine bestehende oder geplante Tätigkeit in einer Kita in NRW. Über den konkreten Einsatz entscheidet der Träger, der die Kompetenzen der Person kennt.

Welche Personengruppen die Personalverordnung nennt

Die Personalverordnung NRW beschreibt mehrere Gruppen, für die der Einstieg über eine Qualifizierung möglich ist. Dazu gehören unter anderem:

  • Ein pädagogisches Studium, das als weitere Fachkraft anerkannt wird (§ 9 Abs. 1 PersVO NRW)
  • Eine pädagogische Ausbildung, die den Einsatz als Ergänzungskraft ermöglicht (§ 9 Abs. 2)
  • Eine Erzieherausbildung mit bestandenem fachtheoretischem Teil, aber ohne Anerkennungsjahr (§ 11 Abs. 1)
  • Therapeutische und pädagogische Berufe wie Logopädie, Motopädie, Physiotherapie, Ergotherapie sowie Theater-, Kunst-, Musik-, Religions-, Sport- und Medienpädagogik (§ 11 Abs. 2)
  • Lehramt Grundschule mit erster Staatsprüfung oder Master (§ 4 Abs. 3)
  • Berufserfahrene Ergänzungskräfte beim Wechsel auf Fachkraftstunden (§ 11 Abs. 3)

Welche Gruppe auf Sie zutrifft, lässt sich am schnellsten mit unserem Eignungs-Check klären. Er führt Sie in wenigen Fragen durch die Personengruppen.

Der Weg über die 160-Stunden-Qualifizierung

Die Qualifizierung umfasst 160 Zeitstunden und ist in Module gegliedert. Sie verbindet Live-Online-Seminare mit angeleiteten Selbstlernphasen und ist so aufgebaut, dass sie berufsbegleitend machbar bleibt. Am Ende steht ein Nachweis über alle Module. Alle Details, auch zur Prüfung und zum Zwischenzertifikat nach 80 Stunden, finden Sie auf der Kursseite.

Wichtig zu wissen: Die 160-Stunden-Qualifizierung darf in NRW nur von Anbietern durchgeführt werden, die von der obersten Landesjugendbehörde geprüft und gelistet sind. Die offizielle Übersicht der anerkannten Anbieter wird über das KiTa-Portal NRW geführt.

Was Sie verdienen

NRW ist bei der Vergütung ein Vorreiter. Die anerkannte Qualifizierung wird tariflich vergütet. Die genaue Eingruppierung hängt von Ihrer Vorbildung und davon ab, ob Sie als Fach- oder Ergänzungskraft eingesetzt werden. In anderen Bundesländern ist eine Tätigkeit in der Kita ebenfalls möglich, dort besteht jedoch nicht überall dieselbe Pflicht zur tariflichen Bezahlung. Die Anerkennung der 160-Stunden-Qualifizierung gilt für Nordrhein-Westfalen; andere Länder regeln den Personaleinsatz eigenständig.

Fristen im Blick behalten

Die Qualifizierung muss spätestens sechs Monate nach Tätigkeitsantritt beginnen und spätestens 24 Monate danach abgeschlossen sein. Auf Antrag des Trägers kann das Landesjugendamt die Frist im Einzelfall einmalig um sechs Monate verlängern.

Drei häufige Missverständnisse

  • Ich kann ohne Bezug zur Kita starten. In der Regel braucht es eine bestehende oder geplante Tätigkeit in einer Kita in NRW. Erst der Träger entscheidet über den Einsatz.
  • Die Qualifizierung gilt bundesweit. Die Anerkennung gilt für NRW. Hessen und Bayern zum Beispiel haben eigene Regelungen.
  • Jeder Anbieter ist automatisch anerkannt. Nur gelistete Anbieter dürfen die 160-Stunden-Qualifizierung im Sinne der Personalverordnung durchführen.

So gehen Sie am besten vor

Klären Sie zuerst Ihre Personengruppe, zum Beispiel über den Eignungs-Check. Sprechen Sie parallel mit einer Kita oder Ihrem Träger über eine Tätigkeit, denn diese ist meist Voraussetzung. Melden Sie sich dann zur Qualifizierung an und behalten Sie die Fristen im Blick. Bei Fragen begleiten wir Sie persönlich.

Häufige Fragen

Brauche ich schon eine Stelle in der Kita?
In der Regel ja. Voraussetzung ist eine bestehende oder geplante Tätigkeit in einer Kita in NRW. Über den Einsatz entscheidet der Träger.

Werde ich nach Tarif bezahlt?
In NRW wird die anerkannte Qualifizierung tariflich vergütet. Die Eingruppierung richtet sich nach Vorbildung und Einsatz.

Gilt die Qualifizierung auch außerhalb von NRW?
Die Anerkennung gilt für NRW. Andere Bundesländer regeln den Personaleinsatz eigenständig.

Quellen

Passt der Weg zu Ihnen?

In wenigen Fragen erfahren Sie, welche Personengruppe auf Sie zutrifft und wie Ihr Einstieg aussehen kann.

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